Immer wieder hört man davon, dass Bauobjekte zu einem wirtschaftlichen Abenteuer werden. Damit Ihr Hausbau oder Ihr Investitionsobjekt im Bereich Immobilien kein rechtliches Abenteuer wird, sind wir Ihre anwaltlichen Ansprechpartner im Baurecht.
Privates Baurecht und öffentliches Baurecht - hier verfügen wir über langjährige Erfahrung und hohe anwaltliche Kompetenz an den zwei Kanzleistandorten der Kanzlei Hirdes & Partner Rechtsanwälte. Wir beraten Sie in allen baurechtlichen Angelegenheiten, begleiten Sie rechtlich durch komplexe Bauvorhaben und sind als Fachanwalt für öffentliches Baurecht für Sie da.
Wir vertreten Sie umsichtig und engagiert vor Gericht sowie gegenüber Dritten.
In diesem Teil des Baurechts geht es vor allem um die diversen vertraglichen Gestaltungen rund um das Bauen. In der Regel haben wir es hier mit Werkverträgen und ähnlichen vertraglichen Grundlagen zu tun. Dabei kommt es bei den Verträgen vor allem auch auf Detailgestaltungen an. Beispielsweise sind sich rechtliche Laien nicht immer im Klaren darüber, welche Rolle die Zahlungszeitpunkte in Bauverträgen spielen, auf die die beauftragten Baufirmen bei Abschluss des Vertrages so großen Wert gelegt haben.
Damit Sie als Bauherr keine rechtlichen Nachteile erleiden, sollte Sie Ihr Weg zum Anwalt für privates Baurecht führen, bevor Sie einen solchen Vertrag unterzeichnen. Sehr oft scheitern private Bauvorhaben an schlechten Verträgen, unseriösen Vertragspartnern und vielem mehr.
Wir unterstützen Sie dabei, für Sie günstige Vertragsgestaltungen zu erreichen und ungünstige Vertragsentwürfe zu erkennen. Auch, wenn es um Baumängel und Abnahmefragen geht, sind wir an Ihrer Seite. Der Anwalt für privates Baurecht kommt am öffentlichen Baurecht nicht vorbei.
Deshalb ist es Ihr Vorteil, dass Sie es in der Kanzlei Hirdes & Partner Rechtsanwälte mit mehreren fachlich sehr versierten Rechtsanwälten im privaten Baurecht und im öffentlichen Baurecht zu tun haben.
Mängel sind bei Bauprojekten nicht einfach nur ein Ärgernis. Sie können die Funktionsfähigkeit von Bauwerken so einschränken, dass Sie es am Ende mit einer Bauruine zu tun haben. An die Mängelfreiheit ist in der Regel auch die Abnahme eines Bauprojektes geknüpft, an dieser Abnahme hängen wiederum die Zahlungen an den Bauunternehmer.
Das erklärt, warum Baumängel so bedeutsam sein können. Hier kommen nicht nur rechtliche Fragen Spiel, sondern auch fachliche Einschätzungen. In manchen Fällen kann nur ein Gutachter für privates Baurecht bauliche Mängel einschätzen und bewerten. Manche Mängel sind versteckt und werden erst nach einiger Zeit sichtbar.
Privates Baurecht mit Ihrem Anwalt als erstem Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen zu Baumängeln kann Ihnen die Auseinandersetzungen rund um die Mangelfreiheit erleichtern. Das gilt für Bauherren und Bauunternehmer gleichermaßen. Hier geht es auch vor allem um bestimmte Verfahrensweisen, die rechtlich bei Mängelrügen einzuhalten sind.
Wir sind in diesem Bereich gern für Sie da.
Sie benötigen eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben. Nicht immer verläuft das Verfahren rund um die Baugenehmigung ohne rechtliche Probleme ab. Öffentliches Baurecht und Anwalt - diese beiden gehören in diesem Bereich häufig zusammen. Ein erfahrener und kompetenter Anwalt für öffentliches Baurecht unterstützt Sie dabei, die nötige Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben herzustellen.
Dabei kann es vor allem auch um allgemeine Fragen der Bauplanung gehen, um die Bewertung baurechtlicher Ausweisungen für einzelne Gebiete und typische Entscheidungen auf kommunaler Ebene. Verjährung und öffentliches Baurecht beschäftigen ebenfalls viele Behörden, manche Bauherren und Gerichte.
Deshalb beraten wir Sie als Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht auch in diesen Fragen. Im öffentlichen Baurecht kann es außerdem um das Recht der Ausschreibungen gehen, mit dem Sie als Bauunternehmer zu tun haben. Wir begleiten Sie gern auch durch diese komplexen spezialrechtlichen Bereiche.
In baurechtlichen Angelegenheiten geht es nicht nur um rechtliche Fragen. Häufig stehen hinter einem Bauprojekt erhebliche Investitionen. Deren Realisierung hängt unter anderem auch davon ab, dass das Projekt im Rahmen der vorgesehenen Zeiträume mangelfrei fertiggestellt wird. Baumängel sind dabei an der Tagesordnung. Laien erkennen diese Mängel nicht immer auf den ersten Blick. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie von einem erfahrenen Anwalt für privates Baurecht begleitet werden.
Auf der anderen Seite können zu Unrecht zurückgehaltene Gelder Baubetriebe ruinieren. Es ist heute ebenso alltägliche Praxis, dass Bauherren eine Bauabnahme ohne Grund verweigern und damit Zahlungen verzögern. Auch in diesem Fall ist für Sie als Baubetrieb und Bauunternehmer der Anwalt für privates Baurecht erster Ansprechpartner. Als Bauunternehmer durchdringen Sie öffentliches Baurecht mit Ihrem Anwalt besser und können möglicherweise auch Ihre wirtschaftlichen Chancen in Ausschreibungsverfahren verbessern.
Wir sprechen in der Kanzlei Hirdes & Partner Rechtsanwälte an unseren beiden Standorten in Braunschweig/Hannover Bauherren und Bauunternehmen gleichermaßen an.