Sie brauchen professionellen Rechtsrat und/oder qualifizierte anwaltliche Vertretung im Erbrecht?
In Hannover und Braunschweig steht Ihnen die Kanzlei Hirdes & Partner zur Verfügung. Wir unterstützen Sie vor allem dabei, den Erbfall vorausschauend für die Zeit nach Ihrem Ihren eigenen Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Grundsätzlich gewährt das deutsche Recht umfassende Freiheiten bei der Gestaltung des letzten Willens. Dennoch können sich komplexe Rechtsfragen beispielsweise zum Pflichtteil, zu formalen Anforderungen an Testamente oder bei der Ausschlagung eines Erbes ergeben.
Auch die Erbfolge ist immer wieder ein praxisrelevantes Thema. Mit Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes als Fachanwalt für Erbrecht regelt er erbrechtliche Fragen für Sie jederzeit umfassend.
Darum geht es im Erbrecht
Die erbrechtlichen Vorschriften finden sich überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1922 BGB. Hier ergeben sich Festlegungen zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteil am Erbe sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an das Testament oder die Gestaltungsmöglichkeiten beim Erbvertrag.
Die Erbschaft ist eine Gesamtrechtsnachfolge, da mit dem Tod des Erblassers das gesamte Erbe an die Erben übergeht. Das bedeutet, dass auch Verbindlichkeiten (Schulden) vererbt werden. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Fälle der Erbfolge ohne Testament und der Erbfolge mit einer letztwilligen Verfügung.
Klassische letztwillige Verfügungen mit der Einsetzung von Erben sind Testamente und Erbverträge. Dagegen wird bei einem Vermächtnis der Vermächtnisnehmer nicht als Erbe eingesetzt, er erhält lediglich einen Anspruch gegen Erben auf Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils, den der Erblasser vorher bestimmt hat.
Während das Testament eine einseitige Verfügung des Erblassers ist, handelt es sich beim Erbvertrag um eine zweiseitige Vereinbarung. Diese Unterscheidung ist wichtig. Beispielsweise kann das Testament jederzeit einseitig widerrufen oder geändert werden. Das ist beim Erbvertrag nicht möglich.
An das Testament werden bestimmte formale Anforderungen gestellt. Hier unterscheidet man das private, eigenhändige Testament oder das öffentliche Testament. Werden die jeweils festgelegten Formvorschriften nicht eingehalten, kann das Testament unwirksam oder anfechtbar sein. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser handschriftlich verfasst werden, dass öffentliche Testament wird bei einem Notar erklärt oder diesem schriftlich in einem geschlossenen Umschlag übergeben.
Neben möglichen Formfehler können Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers beispielsweise aufgrund der Einschränkung seiner Geisteskräfte mögliche Gründe für die Anfechtung von Testamenten bieten. Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung von Testamenten, deren Hinterlegung und werden auf Wunsch auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Die meisten Menschen gehen zunächst davon aus, dass sie bei einer Enterbung dem Enterbten keinen Anteil am Erbe gewähren müssen. Das ist nur teilweise richtig. Der Gesetzgeber privilegiert bestimmte Erben in der Weise, dass ihnen ein Pflichtteil zusteht. Dieser Pflichtteil kann nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen entfallen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere an den Pflichtteil für Kinder zu denken. Der Pflichtanteil am Erbe sollte bereits bei der Testamentsgestaltung beachtet werden. Der Pflichtteilsanspruch spielt auch eine große Rolle, wenn es um die Erbverhältnisse zwischen Ehegatten geht.
Häufig entscheiden sich Ehepartner für das Berliner Testament, beziehungsweise eine bestimmte Form davon. Der überlebende Ehegatte hat gemäß § 1931 BGB ein gesondertes Erbrecht, obwohl er nicht mit dem Erblasser verwandt ist. Wie hoch dieses Abteil ausfällt, wird maßgeblich von dem vereinbarten Güterstand in der Ehe bestimmt. Hier ist unter anderem im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinnausgleich im Todesfall nach § 1371 BGB zu beachten.
Es kann zur Erhaltung von Vermögenswerten sinnvoll sein, über ein Berliner Testament zunächst beim Tod des ersten Ehegatten den anderen Ehegatten als Erben einzusetzen. Wenn in diesem das Erbe für Kinder auf den Pflichtteil begrenzt wird, sollten diese im Erbrecht ihren Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Erblassers einfordern, entscheiden sich die meisten Kinder dafür, auf den Tod des zweiten Erblassers zu warten. Erbe und Pflichtteil sowie hier vor allem der Pflichtteil am Erbe für Kinder sind häufig mit komplexen Rechtsfragen und weitreichenden Entscheidungen verbunden.
Lassen Sie sich rechtzeitig beim erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten.
Erbfolge ohne Testament - häufig eine komplizierte Angelegenheit
Es ist in den meisten Fällen für Erblasser und Erben besser, wenn der Erbfall durch eine letztwillige Verfügung gestaltet wird. Die Erbfolge ohne Testament führt anders als etwa die Frage, wann im Erbrecht der Pflichtteil zu beachten ist, häufig zu komplexen Rechtsbeziehungen der Erben untereinander.
Die Rechtsfolge einer Erbfolge ohne Testament ist häufig die Erbengemeinschaft, die durch Rechte und Pflichten Miterben bindet. Wirtschaftlich realisiert wird das Erbe in diesem Fall im Regelfall erst mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das kann eine sehr langwierige Angelegenheit werden, insbesondere wenn es um Immobilien im Erbe geht.
Hier ist im Erbrecht der Anwalt einmal mehr gefragt, um beispielsweise Ihre Rechte als Miterbe gegenüber anderen Erben geltend zu machen.
Die Erbausschlagung
Ihr Anwalt für Erbrecht ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Ausschlagung eines Erbes geht. Das deutsche Recht macht das Erben leicht. Wer passiv bleibt, erbt einfach. Ob er in diesem Fall auch Verbindlichkeiten geerbt hat, interessiert den Gesetzgeber zunächst nicht. 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles haben Sie Zeit, um ein Erbe auszuschlagen.
Die Erbausschlagung muss dabei entweder beim zuständigen Nachlassgericht, dem Wohnort-Amtsgericht oder beim Notar beurkundet werden. Die Entscheidung zu einer Erbausschlagung ist nicht immer leicht zu treffen. Noch komplexer wird die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder erben.
Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Anwalt für Erbrecht zu Ihren Möglichkeiten umfassend beraten.
Im Erbrecht zum Anwalt
Ob es im Erbrecht um den Pflichtteil, um ein Testament oder die Anfechtung letztwillige Verfügungen geht - im Zweifel lassen Sie sich durch einen erfahrenen und kompetenten Anwalt im Erbrecht beraten. Im Erbrecht ist ein Anwalt jederzeit auf dem neuesten Stand, wenn es um gesetzliche Regelungen und die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich geht.
Erfahren, einfühlsam und umsichtig begleitet er Sie durch die verschiedenen Phasen des Erbfalles.
In Braunschweig und Hannover empfiehlt sich die Kanzlei Hirdes & Partner Rechtsanwälte.